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   LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11   

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https://dejure.org/2015,7904
LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11 (https://dejure.org/2015,7904)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 5 KA 31/11 (https://dejure.org/2015,7904)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 5 KA 31/11 (https://dejure.org/2015,7904)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 29/11

    Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11
    Er verweist zur Vermeidung von Wiederholungen in diesem Punkt entsprechend § 153 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf seine Darlegungen im Urteil vom 25. Februar 2015 (Az. L 5 KA 29/11, Bl. 11 f. des Umdrucks), das beiden Beteiligten bekannt ist.

    Der Kläger hat jedoch aus den Gründen, die der Senat in seinem Urteil vom 25. Februar 2015 (Az. L 5 KA 29/11, Bl. 18 bis 20), das beiden Beteiligten bekannt ist, dargestellt hat, keinen Anspruch auf Neubescheidung unter Zugrundelegung eines höheren Punktwertes.

    Der Senat sieht auch in diesem Punkt von einer näheren Darstellung ab und verweist vollinhaltlich auf seine Darlegungen im Urteil vom 25. Februar 2015 (Az. L 5 KA 29/11, Bl. 21), das beiden Beteiligten bekannt ist.

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11
    Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 5/12 R, SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 m.w.N.).
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11
    In der Sache habe das Bundessozialgericht durch Urteil vom 2. Juli 2014 (Az. B 6 KA 30/13 R, NZS 2014, 916, vorgesehen für SozR 4-2500 § 76 Nr. 2) entschieden, dass die Tätigkeit eines Vertragsarztes in der Notfallambulanz eines Krankenhauses nicht schlechter vergütet werden dürfe als die in seiner Praxis erbrachten Leistungen.
  • LSG Hamburg, 07.06.2012 - L 1 KA 59/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11
    I.) Die grundsätzliche Berechtigung der Beklagten zur sachlich-rechnerischen Richtigstellungen von Honorarforderungen ergab sich im streitigen Quartal aus § 45 Abs. 2 Satz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. § 34 Abs. 4 Satz 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen, wonach die Kassenärztliche Vereinigung die Honorarforderung des Vertragsarztes bei Fehlern hinsichtlich der sachlich-rechnerischen Richtigkeit berichtigt (LSG Hamburg, Urteil vom 7. Juni 2012, L 1 KA 59/09, juris, dort auch zur fehlenden Anwendbarkeit von § 106a SGB V auf Sachverhalte vor dem Quartal I/2007).
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